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Insolvenzversicherung
 
 
Eine Insolvenzversicherung bezeichnet eine rechtliche Absicherung des Verbrauchers, falls sein Vertragspartner (Vermittler) im Falle der Insolvenz (Konkurs) seine Dienstleistungen nicht erbringen kann.

Zum finanziellen Schutz der Pauschal-Urlauber sind Reiseveranstalter gesetzlich verpflichtet, zugunsten der im Voraus bezahlten Kundengelder eine Insolvenzversicherung abzuschließen. Der Urlauber erhält vor Zahlung einen Reisepreis-Sicherungsschein oder eine Absicherung in Form einer Bankbürgschaft des Veranstalters. Bei Konkurs des Veranstalters werden der Reisepreis sowie sonstige Reiseleistungen zurückerstattet.

EU-Pauschalreiserichtlinien vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7:
„Der Veranstalter und/oder Vermittler, der Vertragspartei, weist nach, daß im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung gezahlter Beträge und die Rückreise des Verbrauchers sichergestellt sind.“ – Fehler korrigiert
 
Letzte Aktualisierung: 7/2010
 
 
 
 
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