Eine Insolvenzversicherung bezeichnet eine rechtliche Absicherung des Verbrauchers, falls sein Vertragspartner (
Vermittler) im Falle der
Insolvenz (
Konkurs) seine Dienstleistungen nicht erbringen kann.
Zum finanziellen Schutz der Pauschal-Urlauber sind
Reiseveranstalter gesetzlich verpflichtet, zugunsten der im Voraus bezahlten Kundengelder eine Insolvenzversicherung abzuschließen. Der Urlauber erhält vor Zahlung einen
Reisepreis-Sicherungsschein oder eine Absicherung in Form einer Bankbürgschaft des Veranstalters. Bei Konkurs des Veranstalters werden der Reisepreis sowie sonstige Reiseleistungen zurückerstattet.
EU-Pauschalreiserichtlinien vom 13. Juni 1990 (90/314/
EWG, Artikel 7:
„Der
Veranstalter und/oder Vermittler, der Vertragspartei, weist nach, daß im Fall der
Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung gezahlter Beträge und die Rückreise des Verbrauchers sichergestellt sind.“ – Fehler korrigiert